Verkauf15114

Verkauf Asynchronous Gericht von Siracusa Bankr. n. 64/2019

Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus

  • Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus
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AusgangspreisEUR 328.983,00

Zustand

Experimentnummer1

LocationSiracusa

MindestgebotEUR 328.983,00

MindestgebotEUR 5.000,00

AuktionsmodusAsynchronous

AngebotsfristDi 11/03/2025 Stunden 12:00

AuktionsdatumMi 12/03/2025 Stunden 12:00

Kaution10,00% dell'offerta

Zeit für das Bieten / Verlängerungen15 Minuten

Käuferprämiesiehe Verkaufsanzeige

Preise angegeben zzgl. MwSt. und gesetzlicher Gebühren

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Losbeschreibung

ASYNCHRONE TELEMATIKVERKAUF - Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus, Via Elorina 88

Die Kaufangebote können telematisch eingereicht werden, indem das Webformular "Telematisches Angebot" verwendet wird, das vom Ministerium für Justiz über diese Webseite zur Verfügung gestellt wird.

Es wird empfohlen, dass die Nutzer die Ausfüllvorgänge des Angebots frühzeitig vor dem festgelegten Termin beginnen.

Für weitere Informationen über das Los und die Teilnahmebedingungen konsultieren Sie bitte die Verkaufsanzeige und die angehängte Dokumentation.

Verfahrensdetails

GerichtSiracusa

TypBankr.

Nummer64/2019

ProfessionellAvv. Scolaro Laura

Gegenstände im Los enthalten (1)

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  • Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus
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Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus

Siracusa

Industriekomplex und Betonwerk in Syrakus, Via Elorina 88

Der betreffende Industriekomplex besteht aus den folgenden Gebäuden:
•A, Lagerraum mit einer Fläche von 20 m² und einer Innenhöhe von 2,60 Metern. Der Wartungszustand ist schlecht und es gibt Wassereinbrüche;
•B, Gebäude auf zwei Ebenen, Erdgeschoss als Archiv, Umkleideräume und Toiletten, das erste Obergeschoss ist für Büros und ein Badezimmer vorgesehen. Jede Etage hat eine Fläche von 86 m² mit unterschiedlichen Höhen, das Erdgeschoss hat 2,40 Meter und das erste Obergeschoss 2,65 Meter;
•B1 Lagerraum (es gibt einen Kraftstofftank), hat eine Fläche von 30 m² und eine Höhe von 2,40 Metern,
•C, Gebäude vollständig im Erdgeschoss mit einer Gesamtfläche von 86 m², unterteilt in drei Lagerräume. Die Höhen variieren von 2,67 bis 2,95 Metern;
•D, Halle für die Lagerung von Werkzeugen, hat eine Fläche von 298 m² und eine Höhe von 6,70 Metern
•E, Lagerraum von 40 m² und einer Höhe von 3,10 Metern.
•F, Lagerraum mit einer Fläche von 60 m² und einer Höhe von 2,30 Metern,
•G, Lagerraum, Fläche von 76 m²;
•S, Überdachung für die Parkplätze von Fahrzeugen. Hat eine Fläche von 105 m² und eine Höhe von 4,95 Metern.
•H, zwei Überdachungen für die Parkplätze von Autos. Die erste hat eine Fläche von 43 m², die zweite von 30 m²;
•T, Lagerraum von 60 m².
•L, Raum, in dem der Bohrbrunnen mit den entsprechenden Pumpen positioniert ist, aus dem das Wasser für die Herstellung von Beton entnommen wird;
•M, Steuerzentrale der Betonwerke.
An der östlichen Umfassungsmauer befindet sich eine kleine Mauerstruktur von etwa 4 m², die als Hundezwinger dient.
Der Industriekomplex ist mit einem Zaun aus Tuffsteinen ausgestattet, entlang dieses Zauns sind zwei Zufahrten installiert.
Die oben beschriebenen Gebäude sind alle in Übereinstimmung mit dem Zaun errichtet, um den zentralen Platz für die Betonwerke und die Lagerflächen für die Materialien zu nutzen.
Es sind auch zwei Wasserauffangbecken und zwei Rampen für die Wartung der Fahrzeuge auf dem Platz vorhanden.
Es wird auf das Vorhandensein eines unterirdischen Grundwassers in dem Bereich hingewiesen, der vom Betonwerk eingenommen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Strukturen E, F, G und H keine städtebauliche Regelmäßigkeit aufweisen. Auch die Überdachung S, der Lagerraum T und der Hundezwinger wurden ohne Genehmigung errichtet und sind nicht sanierbar, da sie nicht den städtebaulichen Vorschriften entsprechen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die aktuelle Abgrenzung des Grundstücks nicht mit den Katastergrenzen übereinstimmt, was zu einer Vergrößerung des Grundstücks führt. Eine mögliche Regularisierung der Grenzen bleibt ausschließlich in der Verantwortung, Pflege und auf Kosten des Erwerbers.
Der Erwerber ist außerdem verpflichtet, auf eigene Kosten etwaige städtebauliche und katasterliche Unregelmäßigkeiten sowie andere Arten von Unregelmäßigkeiten zu regulieren, die den rechtmäßigen Transfer der Immobilie durch notarielle Urkunde nach der Zuschlagserteilung und der Zahlung des Restbetrags, jedoch vor dem Transfer durch notarielle Urkunde, nicht zulassen.

Im Verkauf sind auch enthalten:
BETONWERKSMASCHINEN
- Betonstation "Saturno P S/4" inv. N. 88
- Betonstation "Saturno P S/5" inv. N.89
- Steuerpult für die Betonstation Saturno S/4, Marke Euromec, inv. n.90
- Steuerpult für die Betonstation S/5, Marke OMRR, n.91
- Staubabsauganlage, die der Betonstation Saturno S/4 dient, n. 93
- Metallbehälter, 5.000 l und 8.000 l, inv. n.94
verwendet zur Lagerung von Zusatzstoffen für die Herstellung von Beton (Fotos 55-56), teilweise noch in ihrem Inneren vorhanden
- Recyclinganlage zum Schutz der Umwelt und zur vollständigen Nutzung der Rohstoffe n.95

Bewegliche Güter: Möbel, Einrichtungsgegenstände und Büroausstattung sowie Styroporsäcke gemäß Anhang

Kataster der Gebäude der Gemeinde Syrakus auf Blatt 57:
Parzelle 454 – Kategorie D/1 – R.C. € 5.690,00

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Gutachten und die beigefügten Unterlagen.