Industrieimmobilie in Latina - LOS 1
Latina, Località Tor Tre Ponti, via Carrara n. 16
Factory di 5280 mq
ANGEBOTSERHEBUNG - Industrieimmobilie in Latina, Ortsteil Tor Tre Ponti, Via Carrara 16 - LOS 1
Die Immobilie ist im Kataster der Gebäude der Gemeinde Latina im Blatt 92 eingetragen:
Parzelle 583 - Sub 1 - Kategorie D/7 - R.C. € 18.116,00
Parzelle 583 - Sub 2 - Kategorie A/3 - Klasse 2 - Größe 6 Räume - R.C. € 325,37
Parzelle 583 - Sub 6 - Kategorie D/1 - R.C. € 520,00
Parzelle 583 - Sub 7 - Kategorie D/1 - R.C. € 248,00
Die Grundstücke sind im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Latina im Blatt 92 eingetragen:
Parzellen 583 - 310
Die betreffende Immobilie befindet sich im Industriegebiet "Latina Scalo".
Der Komplex besteht aus einem Hauptgebäude mit einer überdachten Fläche von 5.211 m² und zwei kleineren Gebäuden für elektrische Kabinen mit einer überdachten Fläche von 48,08 m² und im Grundstück von 22.341 m².
Das Immobilienpaket besteht aus einem zweigeschossigen Industriegebäude mit angrenzendem großen Innenhof, einem Empfangsbereich, zwei elektrischen Kabinen, zwei unabhängigen Lagergebäuden und seitlichen Überdachungen am Hauptgebäude.
Das Werk ist über die Via Carrara über eine Allee, die Dritten gewidmet ist, zugänglich.
Das Hauptgebäude für industrielle Nutzung, identifiziert im CF mit den Sub. 1 und 2, besteht aus einer vorgefertigten Stahlbetonstruktur mit rechteckigem Grundriss von 115,8 m Länge und 45,0 m Breite und besteht hauptsächlich aus dem Produktionsbereich, Büros und Lagerräumen, einer Kantine und Umkleideräumen für die Mitarbeiter sowie der Wohnung des Eigentümers/Wächters:
1. Der Produktionsbereich hat eine Nutzfläche von 4.442,16 m², erstreckt sich über eine Länge von 99,5 m, hat eine Höhe von 8,35 m und hat Querriegel mit zwei Feldern von 22,0 m Licht;
2. Die Büros und Lagerräume haben eine Nutzfläche von 835,82 m², erstrecken sich über eine Länge von 16,3 m in Kontinuität mit dem Produktionsbereich, haben eine Innenhöhe von 3,0 m, erstrecken sich über das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss und sind durch eine einläufige Treppe getrennt;
3. Die Umkleideräume und die Kantine haben eine Nutzfläche von etwa 71,0 m², eine Innenhöhe von 3,0 m und befinden sich im Erdgeschoss in der Nähe des Produktionsbereichs;
4. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von 117,37 m² und befindet sich im ersten Obergeschoss mit einer Innenhöhe von 3,0 m. Sie besteht aus einem Eingang, einer Wohnküche, einem Abstellraum, zwei Schlafzimmern und einem Badezimmer. Die Wohnung wird durch eine überdachte Terrasse von 41,25 m² ergänzt.
Es besteht ein Durchgangsrecht auf der Zufahrtsstraße zur Aktivität von der öffentlichen Straße, da die Immobilie im Blatt 92, Parzelle 305, dem Industrie-Konsortium gehört, zusammen mit den Parzellen 187, 303 und 304, die das Grundstück des Gebäudes bilden.
Es gibt katasterliche und städtebauliche Abweichungen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- der CONSIND Lazio, Industriegebiet Latina Scalo mit Protokoll Consind Lazio 2023 – 0011007 vom 15.11.2023, hat gemäß Art. 7 L. 241/90 den Beginn des Verfahrens zur Umwandlung des Standorts gemäß Art. 63 L. 448/1998 auf Beschluss Nr. 265 vom 7.11.2023, Protokoll Nr. 12, mitgeteilt;
- dass die Insolvenzverwaltung eine gerichtliche Klage beim Verwaltungsgericht für die Region Latium, Abteilung Latina, eingereicht hat, die derzeit unter der Nr. 23/2024 anhängig ist, um die Annullierung und/oder die Reform mit Feststellung der Nichtigkeit/Wirkungslosigkeit;
- Dass die Immobilie im Blatt 92, Parzellen 583 und 310 im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Latina und im Kataster der Gebäude derselben Gemeinde, Blatt 92, Parzellen 583, Subb. 1, 2, 6, 7 sowie zwei Immobilien b. c. n. c. der Subb. 3 und 5 für zwei Jahre ab dem 18.04.2024 bis zum 17.04.2026 in precärer Miete vergeben wurden, durch einen Vertrag, der am 9.5.2024 registriert wurde, in dem unter anderem in Art. 12, der erneut von der Mieterin gemäß Art. 1341 cc unterzeichnet wurde, angegeben ist, dass die Insolvenzverwaltung das Recht auf Rücktritt auch im Falle eines Verkaufs und/oder an Dritte hat, und dass die Mieterin sich verpflichtet hat, die Immobilien innerhalb von 90 Tagen nach Ausübung des Rechts durch die Insolvenzverwaltung oder nach dem Verkauf, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist und ohne dass ein Vorbehalt und/oder ein Zurückbehaltungsrecht und/oder eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, freizugeben.
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügten Unterlagen.
Eigenschaften
Anhänge
Stunden 12:00
Stunden 12:00
- Mindestgebot
- EUR 2.349.647,25
- Mindestgebot
- EUR 10.000,00
- Ansicht
- nach Vereinbarung
- Käuferprämie
- siehe spezielle Bedingungen
- Preise exklusive Mehrwertsteuer angegeben